Diagonal - Laborbedarf Chemikalien 23/24
Laborbedarf -714- 7. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG 7.01. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen 7 Tagen, in jedem Falle aber vor Verwendung oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 337, 378 HGB bleiben unberührt. 7.02. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift. 7.03. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Zweifeln über die Berechtigung der Mängelrüge dürfen wir zunächst ein Gutachten unseres Vorlieferanten einholen. 7.04. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. 7.05. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: - ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung - Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen, Empfehlungen oder Anwendervorschriften des Herstellers - fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetrieb- setzung, Wartung, Veränderung oder Reparatur - ungeeignete Betriebsmittel - fehlerhafte Lagerung oder Transport oder sonstige unsachgemässe Behandlung durch den Käufer oder Dritte - natürliche Abnutzung. 7.06. Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Bei Mangelfolgeschäden kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur insoweit verlangen, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern. 8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG 8.01. Unsere Haftung richtet sich ausschliesslich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Haftung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Falle beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren 1 Jahr nach dem Empfang der Ware bzw. Annahme der Leistung durch den Käufer. 8.02. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 9. RÜCKNAHMEN/UMTAUSCH 9.01. Eine Rücknahme oder Umtausch ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich, anderenfalls wird die Annahme verweigert. Anbruchpackungen und nicht mehr verkehrsfähige Waren sind von Rücknahme oder Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. 9.02. Die Höhe einer evtl. Vergütung für noch verwertbare Ware richtet sich nach deren Befund und wird von uns nach billigem Ermessen festgesetzt. 10. REPARATUREN 10.01. Fehlersuche kann oft langwierig sein; Reparaturfristen sind daher nur annähernd zu verstehen, es sei denn, wir haben eine ausdrücklich für verbindlich erklärte Zusage für einen bestimmten Termin gegeben. 10.02. Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten, auch wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. 10.03. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. 10.04. Auf unsere Gewährleistung finden die Bestimmungen der Abschnitte 7. und 8. entsprechende Anwendung. 11. DATENSCHUTZ Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. 12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT 12.01. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschliesslich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen. 12.02. Die Vertragsbedingungen regeln sich ausschliesslich nach dem in Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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